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Schwerpunkte


Agrarrecht

Die anwaltliche Dienstleistung umfasst die Vertragsgestaltung sowie das Führen von Verhandlungen vor den verschiedenen Gerichten.

Das vertragsrechtliche Beratungsportfolio umfasst die Beratung über die Wahl des Vertrages wie z.B. (landwirtschaftliche) Übergabeverträge, Kaufverträge, Miet- und Pachtverträge sowie Testamente, Schenkungsverträge auf den Todesfall und Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, weiters die Begleitung und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, sowie die Ausarbeitung eigener Vertragsentwürfe oder die Prüfung der Vertragsgestaltung Dritter.

Im Fall des Erfordernisses einer notariellen Beglaubigung oder eines Notariatsaktes wird bei der Unterfertigung der vom vertragsverfassenden Rechtsanwalt erstellten Verträge und Urkunden ein Notar beigezogen.

In Zivilverfahren erfolgt die anwaltliche (außer-)gerichtliche Vertretung unter anderem in Fragen des Schadenersatzes und Gewährleistungsrechtes, Nachbarrechtes einschließlich von Immissionen, Servitutsrechtes, bei Grenzstreitigkeiten und Verlassenschaftsangelegegenheiten.

Im Rahmen von Strafverfahren erfolgt ein anwaltliches Einschreiten im Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren vor allen österreichischen Strafgerichten.

Das verwaltungsrechtliche Dienstleistungsportfolio umfasst die einzelfallbezogene materienrechtliche Beratung des Antragstellers vor dem Einbringen von Anbringen bei der Behörde und das Verfassen und Einbringen der entsprechenden Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen. Mitumfasst ist weiters die anwaltliche Vertretung im Verwaltungsverfahren und erforderlichenfalls das Verfassen von Rechtsmitteln bis zur höchstgerichtlichen Instanz dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.

Das verwaltungsstrafrechtliche Dienstleistungsportfolio beinhaltet das Verfassen von Rechtsmitteln, abhängig von der Sach- und Rechtslage bis zur höchstgerichtlichen Instanz, dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, um die Strafe abzuwenden oder um das Strafausmaß zu mindern.

 

Schwerpunkte:

  • Zivilverfahrensrecht
    - Besitzstörung und Unterlassungsklagen
    - Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
    - Nachbarschaftrecht einschließlich Abwehr von Immissionen
    - Grenzstreitigkeiten
    - Servitutsrecht
    - Familienrecht (Scheidung, Unterhalt)
    - Anerben- und Höferecht
  • Vertragsrecht
    - Landwirtschaftliche Übergabeverträge
    - Kaufverträge
    - Miet- und Pachtverträge
    - Testamente
    - Schenkungsverträge auf den Todesfall
    - Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Verwaltungsrecht
    - Baurecht
    - Raumordnungsrecht
    - Forstrecht
    - Einforstungsrecht
    - Jagdrecht
    - Wasserrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Strafrecht

Arbeitsrecht inklusive Handelsvertreterrecht

Die arbeitsrechtliche Beratung beinhaltet neben dem gesamten Individualarbeitsrecht auch das kollektive Arbeitsrecht.

Davon mitumfasst sind sowohl Fragen der Gestaltung als auch der Prüfung der Zulässigkeit von Vereinbarungen in Arbeitsverträgen wie auch der Zulässigkeit von Arbeitsbedingungen im Anlassfall.

In arbeitsgerichtlichen Verfahren wird sowohl für Dienstgeber als auch für Dienstnehmer vor allen österreichischen Arbeits- und Sozialgerichten eingeschritten.

 

Schwerpunkte:

  • Handelsvertreterrecht
  • Dienstverträge, freie Dienstverträge, Werkverträge
  • Geschäftsführerverträge
  • Kündigungen, Entlassungen, Beendigungsvereinbarungen
  • Änderungskündigungen
  • Betriebsübernahme (Vorab-Beratung über zwingende Bestimmungen; Abwehr von Schäden für Dienstnehmer infolge Verstoßes des Unternehmens gegen zwingende Bestimmungen)
  • Arbeitsgerichtliche Verfahren (wie z.B. Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen)


Baurecht und Bauprozessrecht

Neben der Vertragsgestaltung & -prüfung umfasst die Dienstleistung auch das Führen von (außer)gerichtlichen Verhandlungen wegen Bauschäden und Baumängeln.

Aufgrund der rechtlichen Abwicklung von mehreren hundert Baustellen im Rahmen der Forderungsbetreibung infolge der Insolvenz eines (inter)nationalen Baukonzerns im Jahr 2013 als Dienstnehmer einer führenden Wiener Wirtschaftskanzlei konnte eine besondere Expertise im Führen von (außer)gerichtlichen Verhandlungen wegen eingewendeter Bauschäden und Baumängel im Hoch- und Tiefbau erworben werden.

Das juristische und betriebswirtschaftliche Wissen in Verbindung mit juristischer und wirtschaftlicher Praxiserfahrung befähigt zu einer äußerst ergebnisorientierten Prozessführung im Zusammenhang mit dem Durchsetzen und/oder der Abwehr von Ansprüchen.

Eingeschritten wird vor allen österreichischen Zivilgerichten.

 

Schwerpunkte:

  • Vertragsgestaltung und Prüfung von Bauverträgen
  • (außer)gerichtliche Geltendmachung/Abwehr von Schadenersatzansprüchen und Gewährleistung
  • Leistungsstörungsrecht (Leistungsabweichungen, Leistungsstörung, Leistungsänderung)


Ehe- und Familienrecht

Die eherechtliche und familienrechtliche Beratung beinhaltet die Klärung von Fragen rund um das Thema Ehe und Kinder.

Dazu zählt unter anderem das Aufzeigen der Möglichkeit des Abschlusses von Ehepakten und Vorausvereinbarungen vor der Eheschließung, unterhaltsrechtliche Fragen von Ehegatten und deren Kindern, dies sowohl während aufrechter Ehe als auch nach geschiedener Ehe, wie auch die Aufhebung der Ehe mittels einer einvernehmlichen oder streitigen Scheidung.

Anwaltliche Leistungen werden sowohl in Außerstreitverfahren als auch in streitigen Verfahren erbracht und es wird vor allen österreichischen Zivilgerichten eingeschritten.

 

Schwerpunkte:

  • Ehepakte und Vorwegvereinbarung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse
  • Schenkungsverträge (auf den Todesfall)
  • Vorsorgevollmacht unter Ehegatten
  • Scheidung (einvernehmlich oder streitig)
  • Ehegattenunterhaltsvergleich (getrennt lebender Ehegatten) während aufrechter Ehe
  • Ehegattenunterhaltsklagen
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens
  • Wechselseitiges Testament unter Ehegatten
  • Erbvertrag


Erbrecht & Verlassenschaften

Die erbrechtliche Beratung beinhaltet die verschiedenen Möglichkeiten, Vermögen an Angehörige/Dritte weiterzugeben.

Dies kann beispielsweise durch einen Schenkungsvertrag auf den Todesfall, Erb- und Pflichtteilsverzicht und verschiedene Formen von Testamenten erfolgen. Die bezughabenden Verträge und Urkunden können auf Wunsch vom vertragsverfassenden Rechtsanwalt erstellt werden.

Im Fall des Erfordernisses einer notariellen Beglaubigung oder eines Notariatsaktes wird bei der Unterfertigung der vom vertragsverfassenden Rechtsanwalt erstellten Verträge und Urkunden ein Notar beigezogen.

Für den vertragsverfassenden Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit im Testamentregister Testamente, letztwillige Verfügungen oder Erbverzichte registrieren zu lassen. Dabei wird nicht das Dokument an sich hinterlegt, sondern nur der Vermerk der Erstellung und Hinterlegung eines Testaments. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass im Todesfall des Testators das Dokument der letztwilligen Verfügung vom Gerichtskommissär gefunden werden kann. Das Verlassenschaftsgericht und der Gerichtskommissär sind verpflichtet das nationale Testamentregister nach einer eventuell vorliegenden Registrierung einer letztwilligen Verfügung der verstorbenen Person zu durchsuchen.

Anwaltliche Leistungen werden sowohl in Außerstreitverfahren als auch in streitigen Verfahren erbracht und es wird vor allen österreichischen Zivilgerichten eingeschritten.

 

Schwerpunkte:

  • Testamente (z.B. Erbeinsetzung einer Person, Ehegattentestament, Bestimmung von Nacherben)
  • Schenkungsverträge auf den Todesfall
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • (Landwirtschaftliche) Übergabsverträge
  • Verlassenschaftsabhandlungen
  • Erbrechtliche Klagen


Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Die gesellschafts- und unternehmensrechtliche Beratung zielt auf die Gründung und den Betrieb von Unternehmen ab.

Sie umfasst unter anderem die Erklärung der für den Anlassfall geeigneten Rechtsformen von Personen- und Kapitalgesellschaften. Diese Beratung wird in Abstimmung mit einem Steuerberater durchgeführt.

Die bezughabenden Verträge und Urkunden können auf Wunsch vom vertragsverfassenden Rechtsanwalt erstellt werden.

Im Fall des Erfordernisses einer notariellen Beglaubigung oder eines Notariatsaktes wird bei der Unterfertigung der vom vertragsverfassenden Rechtsanwalt erstellten Verträge und Urkunden ein Notar beigezogen.

 

Schwerpunkte:

  • Gesellschaftsverträge
  • Geschäftsführerverträge
  • Dienstvertrag mit einem gewerberechtlichen Geschäftsführer
  • Musterfirmazeichnungen
  • Erteilung (Löschung) einer Einzel- oder Gesamtprokura
  • Firmenbuchgericht – Anträge und Anmeldungen


Immobilienrecht (Miete & Eigentum)

Das anwaltliche Beratungsportfolio umfasst sämtliche Fragen zum Thema Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Dazu zählen z.B. das Verfassen von Mietverträgen, Anfechtungen im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsgesetz und die Vertretung von Wohnungseigentümern und Verwaltungen.

Anwaltliche Leistungen werden sowohl in Außerstreitverfahren als auch in streitigen Verfahren erbracht und es wird vor allen österreichischen Zivilgerichten eingeschritten.

 

Schwerpunkte:

  • Anfechtungen (WEG)
  • Räumungsklagen
  • Vertretung von Wohnungseigentümern und Verwaltungen
  • Verfassen von Mietverträgen
  • Wohnrechtliche Außerstreitverfahren


Prozessführung / Streitbeilegung

Besondere Expertise im Führen von außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen vor dem Zivilgericht.

Aufgrund der jahrelangen Tätigkeit in multinational agierenden Unternehmen, Wirtschaftskanzleien und Einzelanwaltskanzleien sowie der damit erworbenen Berufserfahrung, im Speziellen der dabei gewonnenen Verhandlungserfahrung, besteht eine besondere Expertise im Führen von (außer)gerichtlichen Verhandlungen.

Das juristische und betriebswirtschaftliche Wissen in Verbindung mit juristischer und wirtschaftlicher Praxiserfahrung befähigt zu einer äußerst ergebnisorientierten Prozessführung im Zusammenhang mit dem Durchsetzen und/oder der Abwehr von Ansprüchen.

Eingeschritten wird vor allen österreichischen Zivilgerichten.

 

Schwerpunkte:

  • Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
  • Nachbarrecht – Abwehr von Immissionen
  • Verkehrsunfall- und Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • Strafrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Streitige und einvernehmliche Scheidungen
  • Erbrecht - Klagen
  • Außerstreitige Verfahren (z.B. Unterhalt, WEG)

Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung in allen Haftungsfragen und Schadenersatzfragen.

Primäres Ziel des Schadenersatzrechtes ist es, dem Geschädigten bei Vorliegen der Zurechnungsgründe einen finanziellen Ausgleich in Form einer Ersatzleistung durch den Schädiger für den durch ihn erlittenen Schaden zu bieten. Darunter fallen bspw. bei einem Verkehrsunfall der Ersatz des Schadens am Fahrzeug, somit der Vermögensschaden, sowie bei Beeinträchtigung der körperlichen und seelischen Gesundheit der Ersatz der Heilungskosten, des Verdienstentganges, des Schmerzengeldes und einer Verunstaltungsentschädigung.

Primäres Ziel des Gewährleistungsrechtes ist die Wiederherstellung der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung. Bei der Gewährleistung handelt es sich um die verschuldensunabhängige Haftung des Schuldners für Mängel, die seine Leistung bei der Erbringung aufweist. Neben Sachmängel, das sind Mängel, die der Sache körperlich anhaften wie z.B. Baumängel, gibt es noch die Rechtsmängel. Bei Letzteren übergibt der Übergeber zwar die richtige Sache, aber verschafft dem Erwerber nicht die geschuldete Rechtsposition wie z.B. lastenfreies Eigentum.

Eingeschritten wird vor allen österreichischen Zivilgerichten.

 

Schwerpunkte:

  • Verschuldenshaftung (deliktische Haftung z.B. Verkehrsunfall, Schiunfall, Wegehalterhaftung; Haftung aus Vertrag; weiters Gehilfenhaftung, Sachverständigenhaftung, Arzthaftung)
  • Gewährleistung
  • Amtshaftung
  • Gefährdungshaftung (Produkthaftung, Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflicht


Strafrecht

Das strafrechtliche Dienstleistungsportfolio umfasst die Vertretung im Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren und Rechtsmittelverfahren.

Darüber hinaus wird auch die anwaltliche Vertretung von Opfern im Ermittlungsverfahren und sofern sich diese dem Hauptverfahren als Privatbeteiligte anschließen, deren Privatbeteiligtenvertretung zur Sicherung von deren Ansprüchen (z.B. Schmerzensgeld, Vermögensschäden) übernommen.

Eingeschritten wird vor allen österreichischen Strafgerichten.

 

Schwerpunkte:

  • Anwaltliche Vertretung von Beschuldigten im Ermittlungsverfahren (z.B. Beiziehung des Verteidigers bei der polizeilichen Einvernahme)
  • Strafverteidigung von Angeklagten im Hauptverfahren einschließlich dem Verfassen von Beweisanträgen. Verfassen von Rechtsmitteln im Rechtsmittelverfahren
  • Privatbeteiligtenvertretung


Vertragsrecht / Vertragsgestaltung

Das vertragsrechtliche Beratungsportfolio umfasst eine Reihe unterschiedlichster Themengebiete.

Dazu zählen die anwaltliche Beratung über die Wahl des Vertrages, die Begleitung und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, sowie die Ausarbeitung eigener Vertragsentwürfe oder die Prüfung der von Dritten gestalteten Verträge.

Im Fall des Erfordernisses einer notariellen Beglaubigung oder eines Notariatsaktes wird bei der Unterfertigung der vom vertragsverfassenden Rechtsanwalt erstellten Verträge und Urkunden ein Notar beigezogen.

 

Schwerpunkte:

  • Dienstverträge, freie Dienstverträge, Werkverträge
  • Ehepakte
  • Schenkungsverträge (auf den Todesfall)
  • Testamente
  • Wechselseitiges Testament unter Ehegatten
  • Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • (landwirtschaftliche) Übergabeverträge
  • Kaufverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Geschäftsführerverträge
  • Mietverträge
  • Handelsverträge
  • Vertragshändlerverträge
  • Franchiseverträge


Vertriebsrecht

Die anwaltliche Dienstleistung umfasst die Beratung von selbständigen u. angestellten Vertriebsmittlern.

Im Anlassfall wird geprüft, welcher Kategorie von Vertriebsmittlern der Mandant zuzuordnen ist. Dies ist insofern von Bedeutung, als das Vertriebsrecht nicht in einem Vertriebsrechtsgesetz normiert ist. Sondern es wird anlassfallbezogen unter anderem auf Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, des Handelsvertretergesetzes und des Angestelltengesetzes zurückgegriffen.

Dies ist insofern von Bedeutung als die Unterscheidung zwischen selbständigen und angestellten Vertriebsmittlern unterschiedliche zivilrechtliche Ansprüche des Vertriebsmittlers zur Folge hat. So kann sich der selbständige Handelsvertreter bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht auf arbeitsrechtlichen Bestimmungen berufen. Jedoch kann der Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch geltend machen, wenn der Unternehmer das Handelsvertreterverhältnis ohne Vorliegen wichtiger, vom Handelsvertreter verschuldeter Gründe kündigt, und die materiellen Anspruchsvoraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch vorliegen.

Die anwaltliche Leistung umfasst neben der Vertragsgestaltung von Vertriebsverträgen und/oder der Prüfung von durch Dritte erstellte Vertriebsverträge, die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen und/oder die Abwehr von Ausgleichsansprüchen.

 

Schwerpunkte:

  • Handelsvertreterverträge
  • Vertragshändlerverträge
  • Franchiseverträge
  • Maklerverträge


Verwaltungs-(straf)recht

Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern.

Das Fachgebiet des Verwaltungsrechts umfasst die anwaltliche Leistung der einzelfallbezogenen materienrechtlichen Beratung des Antragstellers vor dem Einbringen von Anbringen bei der Behörde und das Verfassen und Einbringen der entsprechenden Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen. Mitumfasst ist weiters die anwaltliche Vertretung im Verwaltungsverfahren und erforderlichenfalls das Verfassen von Rechtsmitteln bis zur höchstgerichtlichen Instanz dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.

Es wird auch die anwaltliche Vertretung von Nachbarn und die rechtliche Wahrnehmung von deren durch die Rechtsnormen eingeräumten subjektiven Rechte im Verwaltungsverfahren wahrgenommen.

Das Fachgebiet des Verwaltungsstrafrechts umfasst die anwaltliche Leistung des Verfassens von Rechtsmitteln, abhängig von der Sach- und Rechtslage bis zur höchstgerichtlichen Instanz, dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, um die Strafe abzuwenden oder das Strafausmaß zu mindern.

Eingeschritten wird vor allen österreichischen Behörden und Gerichten des öffentlichen Rechts.

 

Schwerpunkte:

  • Verwaltungsstrafverfahren (z.B. Verstoß gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften, Straßenverkehrsverordnung, Führerscheingesetz)
  • Sicherheitspolizeigesetz
  • Gewerberecht
  • Wasserrecht
  • Baurecht
  • Raumordnungsrecht
  • Veranstaltungsrecht

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